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Fördermittel: Welche Vorgaben machen Mittelgeber bezüglich Open Access?

Sowohl mittelgebende Einrichtungen der Forschungsförderung – wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft und das Bundesministerium für Bildung und Forschung – als auch Forschungsorganisationen – wie die Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft – sind im Bereich Open Access aktiv. Sie berücksichtigen dies auch in ihren Förderprogrammen. Ebenso macht die Europäische Kommission in ihren Förderprogrammen die Open-Access-Publikation von Zeitschriftenbeiträgen verpflichtend. 

Allgemeine Informationen über die Vorgaben der Forschungsförderungseinrichtungen bezüglich Open Access gibt die Datenbank Open Policy Finder. Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien der einzelnen Einrichtungen. Eine Nichtbeachtung der Vorgaben kann zu Sanktionen wie beispielsweise „Einfrieren“ von Mitteln oder Ausschluss von der Beantragung von weiteren Projekten führen.

Empfehlungen und Vorgaben ausgewählter Einrichtungen

Nachfolgend wird ein Überblick über die Vorgaben einiger ausgewählter mittelgebender Einrichtungen gegeben. Wenn eine Einrichtung dort nicht erscheint, bedeutet dies nicht, dass sie keine Vorgaben bezüglich der Open-Access-Publikation macht. 

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Das BMBF hat eine Open-Access-Klausel in seiner Projektförderung verankert. Mit der Änderung des Urheberrechtsgesetzes wurde eine rechtliche Grundlage für die Zweitveröffentlichung z. B. in einem Open-Access-Repositorium geschaffen, damit Autor:innen ihre Publikationen frei zugänglich machen können. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Forschung mindestens zur Hälfte aus öffentlichen Mitteln finanziert sein muss. 

Im Programm „Richtlinie zur Förderung einer gelebten Open-Access-Kultur in der Forschungs- und Wissenschaftspraxis“ werden aktuell 24 Vorhaben gefördert, die die Veröffentlichungskultur hin zu Open Access weiter voranbringen.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die DFG spricht sich für Open Access aus und unterstützt das Publizieren in Open-Access-Zeitschriften in vielfältiger Weise:

Im Förderprogramm „Open-Access-Publikationskosten“ werden Zuschüsse zur Open-Access-Publikation gewährt. Diese können nur von wissenschaftlichen Einrichtungen beantragt werden und müssen zentral (beispielsweise durch die Bibliothek) verwaltet werden. Das Programm dient der Förderung des Aufbaus von neuen Strukturen zur Finanzierung dieser Publikationen und Herstellung von Transparenz hinsichtlich aufgewendeter Mittel für Open-Access-Publikationen.

Über das Förderprogramm bezuschusste Publikationen müssen unter anderem:

  • von einem an der beantragenden Institution ansässigen corresponding author verfasst worden sein,
  • qualitätsgesichert sein,
  • mit einer Open-Content-Lizenz (zum Beispiel Creative Commons) versehen sein, die die Nachnutzung rechtssicher regelt.

Idealerweise sollten die Publikationen einen persistenten Identifikator wie den Digital Object Identifier (DOI) erhalten und mit dem ORCID-Profil der Autor:innen verknüpft werden. Publikationskosten für Artikel in hybriden Zeitschriften, für die keine Transformationsverträge vorliegen, sind von der Bezuschussung ausgeschlossen.

Das Programm sieht nicht nur die Finanzierung von Artikeln in Open-Access-Zeitschriften vor, sondern auch Open-Access-Monografien und -Sammelbände sowie andere Publikationstypen, beispielsweise Preprints oder Forschungsdaten. Voraussetzung ist, dass für die Veröffentlichung Kosten anfallen. Für diese gelten jeweils zusätzliche Bedingungen. Sonstige Publikationskosten – zum Beispiel für Artikelüberlängen oder farbige Abbildungen – können nicht finanziert werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind auch Artikel in sogenannten „Mirror-Journals“ – also Zeitschriftentitel, die sowohl als Subskriptionszeitschrift als auch als Open-Access-Zeitschrift existieren.

In der 2. Phase des Förderprogramms ab 2024 können weiterhin Zuschüsse für Open-Access-Publikationen beantragt werden. Als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Mittelbedarfs gelten Publikationen, die aus der DFG-Forschungsförderung hervorgehen.

Neben diesem institutionsweiten Förderprogramm können bei einzelnen DFG-Forschungsprojekten auch weiterhin Publikationsmittel für Open-Access-Publikationen beantragt werden.

Im Förderprogramm „Infrastrukturen für wissenschaftliches Publizieren“ werden Projekte gefördert, die das wissenschaftliche Publizieren im Rahmen des digitalen Wandels wissenschaftsadäquat ausgestalten. Anträge können für die drei thematischen Schwerpunkte „Strukturbildung für die Open-Access-Transformation“, „Open-Access-Infrastrukturen“ und „Digitales Publizieren“ gestellt werden.

Europäische Kommission – Horizon 2020 und Horizon Europe

Für Projekte, die im europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovationen gefördert wurden, ist die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Ergebnissen in Open Access mittlerweile verpflichtend. Nach Abschluss des Peer-Review-Verfahrens müssen die Publikationen so verfügbar gemacht werden, dass sie mindestens frei online gelesen, heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Zudem sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Zugänglichkeit weiter zu verbessern. Hierzu gehört das Einräumen von Möglichkeiten zum Kopieren, Verteilen, Suchen, Verlinken sowie Crawling und Mining.

Die Verpflichtung gilt zunächst nur für Peer-Review-Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften. Für alle übrigen Publikationen (z.B. Monografien, Sammelbände, Konferenzbeiträge und graue Literatur) ist die Regelung nicht bindend, wenngleich eine Open-Access-Veröffentlichung empfohlen wird. 

Das Mandat impliziert nicht, dass es eine grundsätzliche Verpflichtung zur Publikation von Projektergebnissen gibt. Wird beispielsweise zunächst eine Patentierung angestrebt, so ist dies ohne Weiteres möglich.

Die öffentliche Zugänglichmachung besteht gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission aus zwei Schritten:

  1. Um eine langfristige Verfügbarkeit des Artikels sicherzustellen, muss die Verlagsversion oder das Postprint spätestens am Tag der Publikation in einem maschinenlesbaren elektronischen Format in ein Repositorium – ein sogenanntes trusted repository – eingestellt werden. Dieser Schritt ist auch verpflichtend, wenn die Erstveröffentlichung in einer Open-Access-Zeitschrift erfolgt. Des Weiteren müssen die der Publikation zugrundeliegenden Forschungsdaten – sofern möglich – idealerweise in einem Forschungsdatenrepositorium verfügbar gemacht werden, um eine Überprüfung und Reproduzierbarkeit sicherzustellen. Zudem müssen die bibliografischen Metadaten frei verfügbar gemacht werden. Darin sind das Förderprogramm anzugeben, der Projektname, das Projektakronym und das Förderkennzeichen (engl. grant number), außerdem das Publikationsdatum, die Länge der Sperr- oder Embargofrist (falls nötig) sowie ein persistenter Identifikator (z.B. DOI).
  2. Anschließend muss sichergestellt sein, dass die Publikation dauerhaft verfügbar ist. Ob es sich dabei um eine Erstpublikation in einer Open-Access-Zeitschrift handelt, also Open Access Gold, oder um eine Zweitveröffentlichung im Open Access Grün ist dabei unerheblich. Die Publikationsgebühren für die Erstveröffentlichung in Open-Access-Zeitschriften sind innerhalb des Förderzeitraums in voller Höhe erstattungsfähig, sollten aber bei der Budgetplanung berücksichtigt werden. In Horizon Europe ist die Erstattung von Publikationsgebühren in hybriden Zeitschriften nicht mehr möglich. Die Europäische Kommission fordert Autor:innen dazu auf, ihre Rechte zu behalten und den Verlagen nur einfache Rechte einzuräumen. Eine Lizenzierung mit der Lizenz CC-BY oder vergleichbar ist in Horizon Europe verpflichtend.
    Ein Vergleich der Anforderungen in den Förderprogrammen „Horizon 2020“ und „Horizon Europe“ findet sich auf der Seite openscience.eu.
    Relativ neu ist das Angebot der Publikationsplattform Open Research Europe, die zur Einhaltung der Open-Access-Vorgaben genutzt werden kann. Zur Plattform

cOAlition S und Plan S

Die cOAlition S ist ein Zusammenschluss europäischer Forschungsförderorganisationen, die mit der Initiative Plan S den freien Zugang zu Ergebnissen aus geförderten Projekten sicherstellen wollen. Ab 2021 müssen Publikationen aus Projekten dieser Förderer in Open-Access-Zeitschriften/-Plattformen oder auf Repositorien veröffentlicht werden, die bestimmte Vorgaben erfüllen. Diese Vorgaben werden in den Implementierungsrichtlinien spezifiziert. Die Realisierung einer Plan-S-kompatiblen Publikation ist sowohl für Erst- als auch für Zweitveröffentlichungen möglich:

  • Erstveröffentlichung in einer originären Open-Access-Zeitschrift oder -Plattform mit Peer Review, die im Directory of Open Access Journals vertreten ist oder sich im Aufnahmeprozess befindet und nicht parallel noch weiterhin als Subskriptionszeitschrift geführt wird.
  • Zweitveröffentlichung über ein Repositorium, das bestimmte Voraussetzungen im Hinblick auf die Metadaten und technischen Details erfüllt. Die Zweitveröffentlichung soll ohne zeitliche Verzögerung (Embargofrist) möglich sein.

Die Publikationen müssen mit der Veröffentlichung frei verfügbar und unter einer CC-Lizenz (CC BY, ggf. auch andere) gestellt sein. Autor:innen behalten über die „Rights Retention Strategy“ ihre Nutzungsrechte. Die Publikation in hybriden Zeitschriften – also solchen auf Subskriptionsbasis mit Open-Access-Option – ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für Zeitschriften, die sich in einem dokumentierten Umstellungsprozess hin zu einer originären Open-Access-Zeitschrift befinden (Transformation). Die Forschungsfördernden unterstützen bei der Finanzierung von Publikationsgebühren oder beim Aufbau von fehlender Infrastruktur. Im Fokus stehen derzeit in erster Linie Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften. Für Monografien und Buchkapitel sind aktuell Empfehlungen publiziert worden; zudem wird auf vorhandene Policys von Mitgliedseinrichtungen verlinkt.
Eine Nichtbeachtung der Vorgaben kann zu Sanktionen führen.

Für welche Projekte die Richtlinien gelten und welche Sanktionen drohen, regelt jede Forschungsförderorganisation selbst in den Förderbedingungen.

Ausführliche Details zu den Vorgaben finden sich in den Implementierungsrichtlinien: Accelerating the transition to full and immediate Open Access to scientific publications.

Informationen zur den beteiligten Forschungsfördernden und aktuelle Nachrichten finden sich auf den Informationsseiten von cOAlition S.

Das „Journal Checker Tool“ informiert darüber, inwieweit Zeitschriften kompatibel mit den Plan-S-Vorgaben sind. Zum Tool

Siehe auch

Elektronische Zweitveröffentlichung: Worauf muss bei der Veröffentlichung in frei zugänglichen Repositorien (auch Dokumentserver oder Online-Archiv) oder auf Websites geachtet werden?

Creative-Commons-Lizenzen: Was ist darunter zu verstehen?

Publikationsgebühren: Welche Möglichkeiten zur Finanzierung gibt es?

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