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Preprint- und Postprint-Version: Was ist damit gemeint?

Ein Manuskript durchläuft bis zur finalen Publikation bei einem Verlag oder in einer Zeitschrift unterschiedliche Versionen. Man unterteilt diese meist in Versionen vor der Begutachtung: „Preprint“ und Versionen nach der Begutachtung: „Postprint“ sowie „Version of Record“.

Definitionen

  • Als „Preprint“ werden alle Versionen bezeichnet, die noch keine Begutachtung durchlaufen haben. Wurde das Preprint bei einer Zeitschrift eingereicht, so wird auch von einer „submitted version“ gesprochen, ansonsten auch von „author’s original manuscript“ – kurz AOM.
  • „Postprint“ – oder die angenommene Manuskriptfassung – ist die letzte Version, die Autor:innen nach dem Peer Review und vor der Veröffentlichung an die Zeitschrift/ den Verlag senden. Diese wird oft auch als Autor:innenfassung, englisch: „author manuscript“, „author version“, „author accepted version“, „final author version“ oder auch „author accepted manuscript“, kurz: AAM, bezeichnet.
  • „Version of Record“, also die Verlagsversion – auch „final version“ bzw. „published version“ genannt – ist die gesetzte und gelayoutete Version, die dann auch in der Zeitschrift oder beim Verlag erscheint. Gelegentlich wird im Kontext von elektronischen Zeitschriften auch nur vom „Verlags-PDF“ gesprochen.

Bedeutung der Unterschiede im Rahmen der Zweitveröffentlichung

Die oben genannten Unterscheidungen werden relevant, wenn man im Rahmen einer Zweitveröffentlichung die Publikation Open Access stellen möchte (Open Access Grün).

Verlage haben unterschiedliche Vorgaben, was die Veröffentlichung von Preprints vor, zeitgleich mit oder nach einer Einreichung sowie die Veröffentlichung von Postprints oder Verlagsversionen angeht. Bezüglich der Preprints ist häufig entscheidend, ob diese überhaupt veröffentlicht werden dürfen und zu welchem Zeitpunkt. Auch wenn Preprints schon vorab veröffentlicht werden können, zählen sie formal zu den Veröffentlichungen auf dem Grünen Weg des Open Access, also als Zweitveröffentlichung.

Im Hinblick auf die Zweitveröffentlichung im Open Access Grün nach der Begutachtung ist insbesondere das Erscheinungsbild der Publikation wichtig: Viele Verlage erlauben eine Zweitveröffentlichung nur, wenn nicht die Verlagsversion eingestellt wird, sondern eine angenommene Manuskriptfassung, ohne jegliche verlagseigene Formatierung und Logo. Ein weiterer zentraler Punkt ist, inwieweit das Repositorium, in dem die Version abgelegt werden soll, kommerzielle Interessen verfolgt. Institutionelle Repositorien und das „Archivieren“ auf der eigenen oder institutionellen Webseite sind hier zumeist unkritisch. Ist die Publikation aus einem Forschungsprojekt entstanden, welches durch Drittmittel gefördert wurde und fordert die drittmittelgebenden Einrichtung explizit eine Form der Zweitveröffentlichung im Open Access, dann kann hiervon eventuell abgewichen werden.
Weitere Bedingungen können sein, dass die Zweitveröffentlichung erst nach zeitlicher Verzögerung erfolgen darf – also nach einer Embargofrist. Relativ selten machen die Verlage auch Vorgaben hinsichtlich der Lizenzhinweise.

Erste Informationen darüber, inwieweit eine Archivierung von Artikelversionen aus wissenschaftlichen Zeitschriften erlaubt ist, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form, können der Datenbank Open Policy Finder entnommen werden – verbindlicher sind die Informationen auf der jeweiligen Zeitschriftenwebseite oder im Autor:innenvertrag. Die einzelnen Bedingungen der Verlage und Zeitschriften zu finden und zu verstehen, braucht etwas Zeit und Erfahrung. Bibliotheken, die über ein Repositorium verfügen und einen Zweitveröffentlichungsservice anbieten, sind oftmals bei der Klärung der Bedingungen behilflich oder können alternative Optionen wie das unabdingbare Zweitveröffentlichungsrecht im deutschen Urheberrechtsgesetz (§38, Absatz 4 UrhG) aufzeigen.

Sowohl bei Veröffentlichung von Preprints als auch von akzeptierten Manuskriptfassungen muss auf die Version of Record hingewiesen werden. Bei Preprints sollten sie nachträglich eingefügt werden, wenn die Verlagsversion erschienen ist.

Welche Version sollte zitiert werden?

Wenn immer möglich, sollte in erster Linie die „Version of Record“ zitiert werden. Wenn dies nicht möglich ist – z.B. weil diese (noch) nicht zugänglich ist –, können auch andere Versionen, allerdings mit einem Hinweis, zitiert werden. Entsprechende Richtlinien beispielsweise von Zeitschriften oder Fördereinrichtungen sollten beachtet werden.

Siehe auch

Elektronische Zweitveröffentlichung: Worauf muss bei der Veröffentlichung in frei zugänglichen Repositorien (auch Dokumentserver oder Online-Archiv) oder auf Websites geachtet werden?
Preprints: Frühzeitige Verfügbarmachung wissenschaftlicher Ergebnisse. Was gibt es hier Wissenswertes?

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Kontakt

Jasmin Schmitz,

Dr. Jasmin Schmitz
Leitung Publikationsberatung

Tel: +49 (0)221 478-32795
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Weiterführende Links

Open Policy Finder (vormals: Sherpa Services)