Dissertationen: Was müssen Promovierende bei der Publikation ihrer Doktorarbeit beachten?
Online-Veröffentlichung und Veröffentlichungspflicht
Die Kultusministerkonferenz hat mit einem Beschluss von 1997 grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, Dissertationen auch online bereitzustellen, um der Veröffentlichungspflicht nachzukommen. Inwieweit dies an den einzelnen Hochschulen oder Fakultäten möglich ist, regelt die jeweilige Promotionsordnung. Die elektronische Publikation der Dissertation übernimmt meist die Hochschulbibliothek, die hierzu einen entsprechenden Hochschulschriftenserver bereithält und Formate etc. festlegt. Mit der Online-Veröffentlichung der Dissertation über eine Hochschulbibliothek geht in der Regel die Open-Access-Veröffentlichung einher. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Grundlage eines Veröffentlichungsvertrages.
Monografische und kumulative Dissertationen
Bei einer monografischen Dissertation wird das Thema in einer Dissertationsschrift abgehandelt. Einzelheiten dazu regelt die jeweilige Promotionsordnung.
Bei einer kumulativen Dissertation werden Artikel, die zuvor in Fachzeitschriften veröffentlicht oder die bereits das Peer-Review-Verfahren dort erfolgreich durchlaufen haben und zur Veröffentlichung vorgesehen sind, zu einer Promotionsarbeit zusammengefasst. Möglichkeiten zur kumulativen Dissertation sowie Bedingungen und Anzahl der hierfür notwendigen Artikel regelt ebenfalls die jeweilige Promotionsordnung.
Informationen zu kumulativen Dissertationen
Sofern die ursprünglichen Artikel nicht im Open Access unter einer Open-Content-Lizenz veröffentlicht wurden, die eine Nachnutzung gestatten, muss in der Regel die Zustimmung des Verlages für die erneute Veröffentlichung in der Dissertation eingeholt werden. Entweder wurde das Recht bereits im Rahmen des Veröffentlichungsvertrags gewährt oder die Verlage räumen die Nachnutzung in Dissertationen generell ein und geben dies unter dem Punkt „Informationen für Autor:innen“ auf der Website der jeweiligen Zeitschrift bekannt. Sollte beides nicht der Fall sein, kann die Genehmigung beim Verlag entweder schriftlich per E-Mail oder über ein Formular auf der Website der Zeitschrift angefragt werden. Die Zustimmung zur Wiederveröffentlichung in einer Dissertation wird für Arbeiten im Printformat oder für elektronische Veröffentlichungen auf nicht-kommerziellen Publikationsservern wie den Hochschulschriftenservern erfahrungsgemäß kurzfristig erteilt. Sie wird häufig unter der Maßgabe erteilt, dass die letzte Manuskriptfassung verwendet wird (also nicht der Artikel im Originallayout) und dass deutlich sichtbar durch die Nennung der vollständigen bibliographischen Angaben, einschließlich DOI-Link, auf den Originalartikel verwiesen wird. Weitere Bedingungen sind möglich. Bei Fragen sind in der Regel die für die Publikation von Hochschulschriften zuständigen Abteilungen der Hochschulbibliotheken behilflich.
Siehe auch
Creative-Commons-Lizenzen: Was ist darunter zu verstehen?
Zweitveröffentlichung: Wo findet man Vorabinformationen zu Zeitschriften unterschiedlicher Verlage?
Elektronische Zweitveröffentlichung
Übernahme von bereits veröffentlichten Tabellen, Abbildungen etc. in die Dissertation
Auch für die Übernahme von Tabellen, Abbildungen etc. aus früheren eigenen Publikationen ist das Einholen einer Genehmigung bei der Zeitschrift oder beim Verlag oftmals angezeigt. Dies ist nicht notwendig, wenn die Übernahmen über das Zitatrecht gedeckt sind oder die ursprüngliche Veröffentlichung bereits im Open Access mit der Creative-Commons-Lizenz erfolgt ist, die die Nachnutzung gestattet. Aus Gründen der guten wissenschaftlichen Praxis ist es in allen Fällen erforderlich, dass auf die Ursprungspublikation hingewiesen wird. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn Inhalte von anderen Werken übernommen werden.
Siehe auch
Zitieren im wissenschaftlichen Kontext: Was muss hier beachtet werden?
Nachträgliche Publikation von Ergebnissen aus der Dissertation bei einer Zeitschrift oder als Buch bei einem Verlag
Da sich Hochschulbibliotheken in der Regel nur ein einfaches Nutzungsrecht für die Publikation einräumen lassen, ist die nachträgliche Publikation von Ergebnissen aus der eigenen Dissertation in einer Zeitschrift oder als Buch bei einem Verlag in der Regel kein Problem. Aus Gründen der guten wissenschaftlichen Praxis sollte die Erstveröffentlichung der Dissertation zitiert werden.
Viele Zeitschriften oder Verlage sind allerdings daran interessiert, neue Forschung zu publizieren und lehnen daher bereits veröffentlichte Ergebnisse ab. Im Rahmen der Entwicklung einer eigenen Publikationsstrategie sollte dies mitbedacht und gegebenenfalls bei der Zeitschrift oder dem Verlag, bei denen eine Veröffentlichung angestrebt wird, vorab Erkundigungen dazu eingeholt werden.
Nachträgliche elektronische Publikation von gedruckten Dissertationen im Fachrepositorium Lebenswissenschaften von ZB MED
Wenn Sie Ihre Dissertation oder Habilitationsschrift bereits in gedruckter Version veröffentlicht haben, können Sie diese zusätzlich im Fachrepositorium Lebens-wissenschaften von ZB MED elektronisch veröffentlichen. Wurde die Arbeit über einen Verlag veröffentlicht, muss hierzu in der Regel erst dessen Zustimmung eingeholt werden. Verbunden mit der Publikation im Fachrepositorium ist die Langzeitarchivierung Ihres Dokumentes sowie die Vergabe des in Wissenschaftskreisen anerkannten „Persistenten Identifikators“ DOI (Digital Object Identifier). Weitere Informationen
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