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Zitieren im wissenschaftlichen Kontext: Was muss hier beachtet werden?

Das Gebot zum Zitieren ergibt sich aus urheberrechtlichen Vorgaben und aus den Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis.

Urheberrechtliche Vorgaben

Das Urheberrecht sieht nach §63 vor, dass Übernahmen – wörtlich oder gedanklich – aus anderen Werken kenntlich gemacht werden und die Quellen genannt werden müssen. Das gilt sowohl für Übernahmen aus Texten als auch für solche aus anderen Werken, die urheberrechtlich geschützt sind, wie beispielsweise Forschungsdaten, Softwarecode, Abbildungen, Graphiken, Fotografien, Inhalte von Webseiten, Filmmaterial und Bilder.
Zudem setzt das Zitatrecht (§ 51 UrhG) einen engen Rahmen für das Zitieren im wissenschaftlichen Kontext:

  • Übernahmen aus anderen Werken dürfen nur als Beleg für eine Aussage herangezogen werden (die unkommentierte Verwendung zur reinen Illustration und Dekoration ist also unzulässig),
  • das Zitat muss mit Bezug auf die Länge verhältnismäßig sein,
  • bei wörtlichen Übernahmen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.

Alle darüber hinausgehenden Übernahmen sind zustimmungspflichtig, d.h. Urheber:innen/ Rechteinhaber:innen müssen um Erlaubnis gefragt werden. Auch mit dem Einholen einer Erlaubnis besteht die Pflicht, die entsprechende Quelle anzugeben. Die jeweiligen Rechteinhaber:innen geben meist Hinweise, wie sie das Werk referenziert haben möchten. Die schriftliche oder elektronische Erlaubnis sollte zu den eigenen Unterlagen genommen werden.

Bei größeren wissenschaftlichen Verlagen findet man Hinweise zur Rechteeinholung für die dort erschienenen Publikationen auf deren Webseiten.

Bei der Übernahme aus und dem Zitieren von Fotografien, Reproduktionen, Werken der bildenden oder darstellenden Kunst sowie Musik und Literatur müssen neben den oben genannten Punkten weitere Aspekte beachtet werden. Es wird empfohlen, hier entsprechende Expertise hinzuzuziehen. Ein Informationstext zum korrekten Zitieren von Abbildungen und Fotos ist in der Navigation rechts verlinkt.

Gute wissenschaftliche Praxis

Die gute wissenschaftliche Praxis sieht vor, dass bei wörtlichen und gedanklichen Übernahmen Urheber:in und Quelle zitiert werden. Dies gilt auch für Übernahmen aus früheren eigenen Werken. Die fehlende Kenntlichmachung von Übernahmen aus fremden oder eigenen Werken gilt als Plagiat und wird als wissenschaftliches Fehlverhalten gewertet. Zudem gilt bei wörtlichen Übernahmen auch hier das Gebot zur Verhältnismäßigkeit: Ein Zusammenkopieren beispielsweise von Textstellen aus eigenen früheren oder fremden Texten ohne zusätzliche Eigenleistung gilt ebenfalls als Fehlverhalten, auch wenn die Textstellen zitiert werden.

Bei Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis muss mit Sanktionen gerechnet werden.

Was muss zitiert werden?

Eine Faustregel ist: wann immer auf die Ergebnisse anderer oder eigene Vorarbeiten zurückgegriffen oder aufgebaut wird. Bei dem Aufbau auf Wissen, von dem ausgegangen werden kann, dass es allen Mitgliedern einer wissenschaftlichen Community bekannt sein dürfte (z.B. Relativitätstheorie in der Physik) kann auf einen Verweis verzichtet werden.

Auch nicht-wissenschaftliche oder informelle Quellen wie z.B. Webseiten, Berichte, Beiträge auf Blogs, Forenbeiträge etc. müssen zitiert werden.

Zitiert man aus (eigenen) noch unveröffentlichten Manuskripten, die sich noch im Begutachtungs- oder Publikationsprozess befinden, muss dies ebenfalls kenntlich gemacht werden. Je nach Stand gibt man an, wo die Publikation eingereicht wurde bzw. benennt bibliographische Angaben soweit sie bekannt sind.

Baut man auf Wissen auf, welches man durch Gespräche oder E-Mailaustausch erlangt hat, so sollte dies ebenfalls kenntlich gemacht werden – allerdings wird die Quellenangabe dann nicht in das Literaturverzeichnis übernommen.

Wann immer möglich, sollten Originalquellen verwendet und zitiert werden, wenngleich in der Praxis – je nach Kontext – auch kompakte Zusammenfassungen zitiert werden, z.B. in Form von Reviews. Nachteil hierbei ist, dass man sich darauf verlassen muss, dass die vorliegende Quelle die Ergebnisse aus den Originalquellen korrekt erfasst hat.

Bei Büchern sollte immer die Ausgabe zitiert werden, auf die man zugegriffen hat.

Handelt es sich bei dem zitierten Artikel um eine frei zugängliche Version, die im Rahmen von Open Access Grün auf einem Repositorium zweitveröffentlicht wurde, finden sich im Dokument und/oder den dazugehörigen Metadaten Zitierhinweise oder Verweise auf die sogenannte finale Verlagsversion (auch Version of Record genannt).
Ähnlich verhält es sich auch mit Preprints – also noch nicht begutachteten Manuskripten, die frühzeitig über Repositorien oder Preprint-Server verfügbar gemacht werden. Bei der Verwendung von noch unbegutachteten Preprints muss darauf geachtet werden, ob dies im jeweiligen Kontext sinnvoll und gewünscht ist und ob es zusätzliche Regeln gibt, wie diese zitiert werden sollen. Manche Zeitschriften machen hier entsprechende Vorgaben.

Für das Zitieren von Forschungsdaten sowie Software und Code werden derzeit die Voraussetzungen geschaffen, um diese einheitlich referenzierbar zu machen. Hinweise, wie diese zitiert werden sollen, finden sich – sofern für die jeweilige Disziplin relevant – in den Autor:inneninformationen der wissenschaftlichen Zeitschriften. Einige Plattformen wie z.B. Zenodo machen auch Zitiervorschläge.

Generell sehen also sowohl das Zitatrecht als auch die gute wissenschaftliche Praxis vor, dass Quellen zitiert werden müssen, mit denen man sich auseinandergesetzt und worauf man aufgebaut hat. Dies impliziert auch, dass ein Aufblähen des Textes durch unnötige Zitate als wissenschaftliches Fehlverhalten gewertet werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn man durch zahlreiche unangebrachte Zitate die eigene Zitatrate oder die anderer Autor:innen zu erhöhen versucht.

Zitierstile

Der Zitierstil gibt an, wie Verweise auf andere Werke im Text gemacht werden sollen und das Literaturverzeichnis formatiert sein soll. Jede Disziplin, Institution, Fakultät und Zeitschrift hat hier eigene Vorlieben bzw. Vorgaben. Es wird empfohlen, sich insbesondere bei Einreichungen von Manuskripten bei Zeitschriften oder Konferenzen beziehungsweise von Promotions- und Abschlussarbeiten vorher zu erkundigen, ob es entsprechende Vorgaben gibt.
Wissenschaftliche Zeitschriften veröffentlichen ihre Vorgaben auf ihrer Webseite in den Autor:inneninformationen oder Hinweisen zur Manuskripterstellung. Bei Promotions- und Abschlussarbeiten bietet es sich an, die:den Betreuer:in zu fragen oder sich beim Prüfungsamt zu erkundigen.

Zu Zitierstilen, die breite Anwendung in spezifischen Disziplinen finden, gibt es zudem ausführliche Handreichungen, die auch Besonderheiten regeln, die in der jeweiligen Disziplin vorkommen (z.B. Verweise auf medizinische Wirkstoffe). Beispiel hierfür ist unter anderem das AMA Manual of Style.

Grundsätzlich sollte man bedenken, dass Zitieren und Zitierstile auch einen praktischen Zweck haben: Sie dienen der:dem Leser:in dazu, die Quelle wiederaufzufinden, um die Aussagen in einer Publikation zu überprüfen oder um weiterzulesen. Die Angaben sollten also so vollständig wie möglich sein, um das Auffinden einer Quelle zu gewährleisten. Bewusste Falschangaben oder Auslassungen mit dem Ziel, eine Überprüfung zu erschweren oder gar zu verhindern, kann als wissenschaftliches Fehlverhalten gewertet werden.

Literaturverwaltungsprogramme

Bei der Organisation der für das Schreiben eines Manuskripts benötigten Literatur bzw. weiterer Quellen, bei der einheitlichen Anwendung und Formatierung eines Zitierstils in einem Manuskript sowie bei der Vermeidung von Plagiaten helfen Literaturverwaltungsprogramme.

Es sind unterschiedliche Produkte auf dem Markt, die sich im Wesentlichen in folgenden Aspekten unterscheiden:

  • webbasiert vs. Desktop-Version
  • kostenfrei vs. kommerzielles Produkt
  • Anzahl der unterstützten Zitierstile
  • Anzahl der unterstützten Publikationstypen
  • Import-/Exportfunktionalitäten
  • Funktionsumfang mit Blick auf die Wissensorganisation (z.B. Vergabe von eigenen Schlagworten, Abspeichern von Textstellen)
  • automatisches Abspeichern von Volltext-PDFs
  • Möglichkeiten zum kooperativen Arbeiten
  • Anbindung an die Textverwaltung.

Kommerzielle Produkte bieten neben einer kostenpflichtigen Vollversion oft auch eine im Funktionsumfang reduzierte oder eine zeitlich limitierte Testversion an.

Die Auswahl eines Literaturverwaltungsprogramms richtet sich nach der Arbeitsweise und Verfügbarkeit, z.B. wegen der Lizenzierung durch die eigene Einrichtung. Orientierung mit Blick auf die Auswahl bieten von Bibliotheken erstellte Produktvergleiche, die regelmäßig aktualisiert werden. Beispiele hier sind: „Literaturverwaltungsprogramme im Überblick der SLUB Dresden“ und „Softwarevergleich Literaturverwaltung“ der Universitätsbibliothek der TU München.

Arbeiten mehrere Autor:innen an einem Manuskript, empfiehlt sich, dass alle Beteiligten entweder dasselbe Programm verwenden oder eine:r der Autor:innen die Formatierung der Verweise bei Zitaten und im Literaturverzeichnis übernimmt.

Literaturverwaltungsprogramme erleichtern insbesondere das Sammeln und Organisieren von Literatur zu einem Thema oder einem Publikationsprojekt. Viele Datenbanken zur Literaturrecherche erlauben den automatischen Export von Literaturnachweisen, um diese direkt in ein Programm zu importieren. Einzelnachweise zu Quellen, die man anderweitig gefunden hat, lassen sich auch direkt über Identifikatoren wie DOI oder ISBN bzw. über Plug-Ins einlesen. Alternativ können die Nachweise auch von Hand eingegeben werden, indem man eine zum jeweiligen Publikationstyp passende Maske ausfüllt.

Manche Programme bieten auch die Möglichkeit, durch die Anreicherung der Literaturangaben mit eigenen Stichworten, Gedanken, Zitaten oder Exzerpten aus dem Text eine Vorstrukturierung des Manuskripts vorzunehmen. Die direkte Verknüpfung von eigenen Gedanken mit den entsprechenden Literaturstellen, die zu den Überlegungen geführt haben, hilft auch dabei, Plagiate zu verhindern.

Des Weiteren bieten Literaturverwaltungsprogramme den Vorteil, dass sich damit Zitationen und Literaturverzeichnisse einheitlich nach einem auswählbaren Zitierstil automatisch formatieren lassen. Zu beachten ist dabei, dass nicht alle Programme jeden Zitierstil oder Publikationstyp unterstützen oder beim Import nicht alle notwendigen Angaben in das Programm übernommen werden. Eine finale Durchsicht mit manueller Korrektur ist daher zu empfehlen.

Siehe auch

Urheberrecht und Wissenschaft: Was muss ich als Autor:in wissen?
Gute wissenschaftliche Praxis, wissenschaftliches Fehlverhalten und wissenschaftliche Integrität: Was hat es damit auf sich?

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Kontakt

Jasmin Schmitz,

Dr. Jasmin Schmitz
Leitung Publikationsberatung

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Quellenangaben

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. September 1965, zuletzt geändert am 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858), Bundesministerium für Justiz. (abgerufen am 29.11.2022)

Verch, U. (2022). Das Bildzitat – Fotos und Abbildung richtig zitieren. Studentisches Magazin der HAW Hamburg, 3(1).

Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: Kodex vom September 2019, korrigierte Version 1.1, Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.

Table 1: Most common types of research misconduct. In Mousavi, T. & Abdollahi, M. (2020). A review of the current concerns about misconduct in medical sciences publications and consequences. DARU Journal of Pharmaceutical Sciences, 28, 359–369.

Weiterführende Links

Make Data Count

Smith et al. (2016). FORCE11 Software Citation Working Group, Software citation principles. PeerJ Computer Science 2:e86.

AMA Manual of Style

Adam, M. et al. (2021). Literaturverwaltungsprogramme im Überblick. Dresden, SLUB Dresden.

Teichert, A. et al. (2022). Softwarevergleich Literaturverwaltung. München, Universitätsbibliothek TU München.